Autohaus Kirchseeon Kontakt

Ihr Partner in Kirchseeon

08091/54-0

Umweltprämie 2023 Übersicht Anpassung

Anpassung des Umweltbonus ab 2023

Aktuell werden elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland mit bis zu 9.000 € bezuschusst. Die bisherigen Förderhöhen laufen allerdings zum Ende des Jahres 2022 aus und es treten einige Änderungen in Kraft. Welche das genau sind und worauf Sie achten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
 

Ab dem 01.01.2023 werden nur noch Fahrzeuge gefördert, die einen nachweislich positiven Klimaschutzeffekt aufweisen können, nämlich batterie- bzw. mit Brennstoffzelle betriebene Fahrzeuge. Plug-In-Hybride erhalten dann keine Förderung mehr.
 

Zudem kommt es zu Kürzungen bei den Förderhöhen. Bisher lag die staatliche Förderung bei einem Fahrzeug mit Nettolistenpreis bis 40.000 € bei 6.000 €, diese wird auf 4.500 € reduziert.
Bei einem Preis von 40.000 € bis 65.000 € liegt die Förderung dann statt bei 5.000 € nur noch bei 3.000 €. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 65.000 € erhalten wie bisher keine Förderung.

 

Zum 01.09.2023 können nur noch Privatpersonen eine Förderung beantragen, für geschäftliche Kunden entfällt der Förderanspruch.


Eine weitere Reduzierung der Förderungen tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft. Ab diesem Datum erhalten lediglich Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 € eine Förderung, welche 3.000 € beträgt. Über diesem Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus dann komplett.

Es lohnt sich also weiterhin, mögliche Förderungen in die Kaufentscheidung miteinzubeziehen, auch wenn diese nun stufenweise reduziert werden.

 


Die Anpassungs-Schritte im Überblick:

 

 

ElektrofahrzeugePlug-In-Hybrid-Fahrzeuge

Ab 01.01.2023

Nettolistenpreis bis zu 40.000 €: 4.500 €

Nettolistenpreis 40.000 € - 65.000 €: 3.000 €

Keine Förderung mehr

Ab 01.09.2023

Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt

 

Ab 01.01.2024

Nettolistenpreis bis zu 45.000 €: 3.000 €

 

Stand: August 2022
 


Wichtig zu wissen!

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.