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Über uns
Wir sind Ihr idealer Finanzpartner, wenn es um das Thema „Geld und Auto“ geht.
Durch die Zusammenarbeit mit der BDK - Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - finden wir die Finanzierungsform, die am besten zu Ihnen passt.
Im Bereich Leasing blicken wir mit unseren Partnern auf über 40 Jahre Erfahrung im Automobilbereich zurück. Wenn Sie Ihr Privatauto oder einen Firmenwagen leasen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.
Wir sorgen dafür, dass Sie bestens unterwegs sind.
Weitere Informationen erhalten Sie bei einem unserer Verkaufsberater in Ihrem Autohaus.
Das Versicherungspaket perfekt für Ihren neuen Gebrauchten.
Das Paket setzt sich aus einer Gebrauchtwagengarantie (für bis zu 5 Jahre), zusätzlichem Mobilitätsschutz und der GAP-Versicherung. Möglichkeiten der Finanzierung: Standard-, Schlussraten- oder 3-Wege-Finanzierung für 36, 48 oder auch 60 Monate.
Auch für die Finanzierung von Reparaturen oder zusätzlicher Anschaffungen wie Standheizung, Fahrradständer oder Winterreifen, bieten wir eine Lösung.
Ab einem Betrag von 800€ können Sie die Zubehör- und Reparaturfinanzierung für eine Laufzeit von 12 bis 84 Monate in Anspruch nehmen.
Kommt es zu einem unverschuldeten Totalschaden oder einem Totalverlust des finanzierten Fahrzeugs, erstattet Ihre KFZ-Versicherung in der Regel nur den Zeitwert des Fahrzeugs, jedoch nicht den Ablösewert des Darlehens – die Folgen können eine finanzielle Lücke sein.
Mit der GAP-Versicherung bieten wir Ihnen einen Schutz für bis zu 10.000€. Dieser Versicherungsschutz gilt für die Dauer des Darlehens, jedoch höchstens für 60 Monate.
Die Versicherungsprämie erfolgt als Einmalbetrag und wird in Ihrer monatlichen Rate mitfinanziert
Falls es zu einem dieser Schicksalsschläge kommen sollte, sind wir für Sie da: mit unserer Restschuldversicherung – RSV bzw. RSV Plus. Hier übernimmt die Versicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, im Todesfall oder einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit (RSV Plus) die noch ausstehenden Restschulden Ihres aufgenommenen Darlehens.
Voraussetzung hierfür ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis oder eine nachweisbare beständige Einnahme aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit bei Vertragsabschluss.