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Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Warum eine Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung, kurz HU, dient der Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen.

Die Durchführung ist gesetzlich vorgeschrieben, seit 2010 ist die Abgasuntersuchung, also die AU, in die HU integriert. Die Hauptuntersuchung wird von einer staatlich anerkannten Prüforganisation wie beispielsweise TÜV oder DEKRA vorgenommen. In der Umgangssprache wird das Wort TÜV auch gerne gleichbedeutend mit der Hauptuntersuchung verwendet.

Ergebnis der Hauptuntersuchung

Nicht bestanden:

  • Sollten bei der Untersuchung wesentliche Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellt werden, müssen diese beseitigt und das Auto danach erneut vorgeführt werden.

Bestanden:

  • Wenn alles in Ordnung ist, wird eine aktuelle Prüfplakette am hinteren Kennzeichen angebracht. Diese dokumentiert auch Jahr und Monat der nächsten Hauptuntersuchung.

Wann muss die Hauptuntersuchung durchgeführt werden?

  • Ab der Erstzulassung eines Fahrzeugs vergehen 36 Monate, bis eine HU fällig ist
  • Ab der ersten Untersuchung wird sie dann im 2-Jahres-Takt fällig.
  • Die Einhaltung der Fristen liegt dabei in Ihrer Hand, eine Überschreitung stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
  • Nach Ablauf der 1-monatigen Toleranz müssen Sie, abhängig von der Höhe der Verspätung, mit einer Strafe von 15 Euro bis hin zu 40 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Damit bei der amtlichen HU/AU alles glatt läuft: Unser HU/AU-Vorab-Check sorgt für Sicherheit

Sie wollen sicher durch die amtliche HU/AU kommen und gleichzeitig auf zeit- und kostenpflichtige Nachprüfungen verzichten? Dann kommen Sie doch zu unserem HU/AU-Vorab-Check! Dieser Vorab-Check beinhaltet den Check aller prüfrelevanten Punkte der amtlichen Haupt- und Abgasuntersuchung (HU+AU) und bietet Ihnen damit im Hinblick auf die Hauptuntersuchung ein hohes Maß an Sicherheit!

Selbstverständlich bieten wir Ihnen einen rundum Service für diese Untersuchungen. Sie überlassen uns Ihr Fahrzeugr und wir führen die HU/AU nach §29StVZO in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durch.