E-Auto Förderung 2026: Bis zu 6.000 € Zuschuss für Kauf und Leasing

Elektromobilität wird wieder attraktiver: Mit der neuen staatlichen Förderung unterstützt die Bundesregierung den Kauf oder das Leasing von Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb.
Je nach Einkommen und Familiensituation sind zwischen 1.500 € und 6.000 € Zuschuss möglich. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen, Förderhöhen und den Ablauf der Antragstellung – klar, verständlich und auf einen Blick.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Förderhöhe: 1.500 € bis 6.000 € (sozial gestaffelt)
  • Gilt für: Kauf und Leasing von Neuwagen (Fahrzeugklasse M1)
  • Förderfähig ab: Neuzulassung nach dem 01.01.2026
  • Antrag: voraussichtlich ab Mai 2026 online, auch rückwirkend möglich
  • Wichtig: Mindesthaltedauer von 36 Monaten

Was wird mit der neuen E-Auto-Förderung unterstützt?

Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neuwagens (Fahrzeugklasse M1). Im Fokus stehen rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV).
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Plug-in-Hybride (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV) förderfähig.

Hinweis: Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Neuzulassung – nicht das Bestell- oder Kaufdatum.

Wie hoch ist die E-Auto Förderung 2026?

Die Förderung ist sozial gestaffelt. Grundlage ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen sowie die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Zusätzlich zur Basisförderung gibt es:

  • Familienbonus: 500 € pro Kind, maximal 1.000 € (bis zu 2 Kinder)
  • Sozialer Zuschlag: +1.000 € unter 60.000 € sowie +1.000 € zusätzlich unter 45.000 €

Fördertabelle für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen0 Kinder1 Kind2+ Kinder
bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 € – 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 € – 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 € – 85.000 €nicht förderfähig3.500 €4.000 €
85.001 € – 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig4.000 €
ab 90.001 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Fördertabelle für Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender (REEV)

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen0 Kinder1 Kind2+ Kinder
bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
45.001 € – 60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
60.001 € – 80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
80.001 € – 85.000 €nicht förderfähig2.000 €2.500 €
85.001 € – 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig2.500 €
ab 90.001 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Tipp: Sie möchten schnell wissen, welche Förderhöhe für Sie realistisch ist? Wir unterstützen Sie gerne mit einem kurzen Förder-Check.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ein förderfähiges Neufahrzeug kaufen oder leasen und die Einkommensgrenze einhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

  • Einkommensgrenze: bis 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen
  • Mit Kindern: +5.000 € pro Kind (bis zu 2 Kinder) – max. 90.000 €
  • Nachweis: Durchschnitt aus den zwei aktuellsten Steuerbescheiden (max. 3 Jahre alt)

Bei verheirateten Antragstellern sowie in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder eheähnlichen Gemeinschaften wird das Einkommen beider Partner berücksichtigt.

Welche Plug-in-Hybride sind förderfähig?

Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV) werden im Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027 gefördert, sofern sie eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • CO₂-Emissionen: maximal 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder
  • elektrische Reichweite: mindestens 80 km

Hinweis: Ob und wie die Förderung für PHEV/REEV ab dem 01.07.2027 fortgeführt wird, wird derzeit geprüft.

So funktioniert die Antragstellung – Schritt für Schritt

Das Verfahren ist bewusst schlank gehalten: Sie stellen den Antrag nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Online-Prozess.

  1. Neufahrzeug zulassen (Neuzulassung nach dem 01.01.2026)
  2. Online-Antrag stellen (voraussichtlich ab Mai 2026 möglich)
  3. Unterlagen hochladen (z. B. Vertrag, Fahrzeugschein, Steuerbescheide)
  4. Prüfung & Auszahlung nach erfolgreicher Bearbeitung

Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach Zulassung erfolgen. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden, entscheidend ist das Zulassungsdatum.

    Welche Unterlagen werden voraussichtlich benötigt?

    • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide (maximal 3 Jahre alt)
    • Optional: Nutzung der Online-Ausweisfunktion (AusweisApp) zur schnelleren Bearbeitung

    Förder-Check & Beratung bei Auto Eder

    Sie möchten die Förderung optimal nutzen und gleichzeitig das passende Fahrzeug finden? Wir unterstützen Sie gerne, von der Auswahl eines geeigneten Elektroautos bis zur Orientierung bei den Voraussetzungen und Unterlagen.

    • Beratung zu Kauf oder Leasing
    • Einordnung der Förderfähigkeit (BEV / PHEV / REEV)
    • Unterstützung beim „Förder-Check“ für Ihre Situation
    • Passende Angebote aus unserem Markenportfolio

    Häufige Fragen zur E-Auto Förderung 2026

    Förderfähig sind Fahrzeuge mit Neuzulassung nach dem 01.01.2026. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich und kann rückwirkend erfolgen.

    Ja. Leasing wird nach denselben Regeln und Förderhöhen wie ein Kauf unterstützt. Der Antrag wird durch den Leasingnehmer gestellt.

    Grundsätzlich gilt eine Einkommensgrenze von 80.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Pro Kind (bis zu zwei Kinder) erhöht sich die Grenze um jeweils 5.000 €, maximal bis 90.000 €.

    Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen.

    Je nach Einkommen und Kinderzahl beträgt die Förderung für BEV zwischen 3.000 € und 6.000 €. Bei niedrigeren Einkommen und Familien fällt der Zuschuss entsprechend höher aus.

    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Im Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027 sind PHEV/REEV förderfähig, wenn sie maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km erreichen.

    Ja. Für Kauf und Leasing gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung.

    Der Antrag wird nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt und muss spätestens ein Jahr nach Zulassung erfolgen.

    Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung. Das Bestell- oder Kaufdatum ist nicht ausschlaggebend.

    In der Praxis bieten viele Hersteller weiterhin Rabatte oder Sonderaktionen an. Ob und wie sich dies auf den Endpreis auswirkt, hängt vom jeweiligen Angebot ab.

    Noch mehr Elektromobilität?

    Sie möchten mehr über Alternative Antriebe wissen, sich über die Steuervorteile von Elektroautos informieren oder erfahren, welchen Verbrauch eine Elektroauto hat? Wir haben zu vielen Themen rund um Elektromobilität die Antwort.