Nach Ende des Umweltbonus: Händler-Rabatte statt staatlicher Förderungen
Wer bis Ende 2023 ein Elektroauto kaufen wollte, erhielt eine attraktive Förderung, den sogenannten Umweltbonus, der den Kauf eines E-Autos finanziell unterstützte. Seit dem 18. Dezember 2023 können keine neuen Förderanträge mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Förderung beim Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist ausgelaufen.
Doch es gibt auch gute Nachrichten für Elektroauto-Enthusiasten: Viele Autohersteller fördern den Absatz mit attraktiven Rabattaktionen. Einige übernehmen den staatlichen Anteil an der Kaufprämie für Privatkunden, die ihr Fahrzeug bis Ende 2023 bestellt haben, während andere in 2024 zumindest weiterhin den Herstelleranteil der Prämie zahlen. Daher lohnt es sich, bei Händlern nachzufragen oder online zu recherchieren.
Für Dienstwagenfahrer ist das Elektroauto besonders attraktiv. Der steuerliche Vorteil besteht darin, dass statt der üblichen 1,0 Prozent nur 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert werden müssen. Zudem sind Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.
Auch beim Parken können Fahrer von E-Fahrzeugen profitieren: Viele Parkhäuser bieten inzwischen kostenfreie E-Auto-Parkplätze mit Ladestationen. Darüber hinaus ergeben sich weitere Steuervorteile für Elektroautos. So gilt beispielsweise das kostenlose Aufladen beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil und muss daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.